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AG Schwabach, 01.04.2010 - 2 F 207/10 |
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Verfahrensgang
- AG Schwabach, 01.04.2010 - 2 F 207/10
- AG Schwabach, 13.04.2010 - 2 F 207/10
- OLG Nürnberg, 12.07.2010 - 11 WF 522/10
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 12.07.2010 - 11 WF 522/10
Elterliche Sorge: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen die …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach vom 01.04.2010 - Az.: 2 F 207/10 - dahin gehend abgeändert, dass gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld in Höhe von 4.000,-- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von zwei Monaten festgesetzt wird.Der Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 13.04.2010 - 2 F 207/10 - wird aufgehoben.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach vom 25.02.2010 - Az.: 2 F 207/10 - ist der Antragstellerin gemäß §§ 1666, 1666 a BGB im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder übertragen worden.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 25.02.2010 im Verfahren 2 F 207/10 aufrecht erhalten bleibt und weiterhin Geltung entfaltet.